PRAXIS
Einen Augenblick
In unseren lichthellen Praxisräumen gibt es was zu sehen:
In unserer Augenarztpraxis finden Sie eine einladende Rezeption, ein helles Wartezimmer, ansprechende Behandlungsräume, präzise Diagnosegeräte, ein angenehmer Ort um eine hochmoderne Augenheilkunde zu erleben.
Künstlerische Fotografien zeigen in Großaufnahmen kleine Naturschönheiten. Sie dienen nicht nur der Ästhetik, sondern sollen auch den Blick für die kleinen Wunder des Lebens schärfen. Um sie zu entdecken, brauchen wir Achtsamkeit – und gute Augen. Darum möchte ich mich als Augenärztin gerne kümmern.
Lassen Sie unsere Bildergalerie auf sich wirken.
Praxisinformationen
Was Sie vor und nach Ihrem Praxisbesuch wissen sollten
Bei Ihrem Besuch in unserer Augenarztpraxis erhalten Sie oftmals viele Informationen von uns. Hier haben wir nochmal die Wichtigsten übersichtlich zusammengefasst:
- Mein Team und ich sind gerne für Sie da und jeder/jede Patient/Patientin bekommt die Zeit, die er/sie braucht.
- Unsere Arbeit erfolgt in Ruhe und in Sorgfalt zu ihrem Wohle.
- Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit ist der Grundbaustein jedes ärztlichen Handelns, Ehrlichkeit und Vertrauen ist unsere Leitlinie und führt zu einem zufriedenen Verhältnis zwischen Arzt/Ärztin und Patient/Patientin.
Es gibt viele verschiedene Terminarten wie:
- Notfälle
- Routinekontrollen
- Patienten/Patientinnen vor oder nach geplanten Operationen
- Chronische Patienten/Patientinnen mit 1-3 monatlichen Kontrollen
- Kindersprechstunde
- Zeitaufwendige Spezialuntersuchungen,
- Darüber hinaus gibt es eigene Termine für privat und gesetzlich versicherte Patienten/Patientinnen, entsprechend unserem Versicherungssystem
- Am Telefon können meine sehr gut geschulten Mitarbeiterinnen persönlich beratend zur Seite stehen und erklären wie dringend eine Terminvergabe notwendig und von unserer Seite möglich ist.
- Es kann vorkommen, dass meine Mitarbeiterinnen bei einem hohem Arbeitsaufkommen in der Praxis das Telefon nicht sofort abnehmen können. Daher habe ich einen neuen Anrufbeantworter für die Terminvergabe konzipiert. Meine Mitarbeiterinnen können ihre Anrufe auch am PC erkennen. Das erleichtert den Arbeitsaufwand und die Rückrufgeschwindigkeit enorm. Hierfür brauchen wir aber genaue Angaben um welches Augenproblem es sich handelt.
- Um mit Ihnen in Kontakt treten zu können, geben Sie Ihren Namen, Ihre am besten erreichbare Telefonnummer und auch ihre Krankenkasse bekannt. Wir rufen Sie bei Notfällen sogleich und bei Terminwünschen innerhalb der nächsten Stunden verlässlich zurück.
- Rezeptwünsche können auch am Anrufbeantworter deponiert werden. Diese werden bei Folgerezepten innerhalb von 1-2 Tagen bearbeitet.
- Bei Kassenpatienten gilt ab Januar 2024 verpflichtend das elektronische Kassenrezept, das auf ihrer elektronischen Behandlungsakte gespeichert wird und in jeder Apotheke mit Ihrer Versicherungskarte eingelöst werden kann.
- Private Rezepte werden weiterhin per Post versendet.
- Wir bemühen uns immer die Wartezeiten so kurz wie möglich zu gestalten.
- Da wir nicht immer im Vorhinein wissen, wie schwer ein Patient oder eine Patientin erkrankt ist, kann es dennoch auch zu Wartezeiten kommen.
- Falls Sie sich nicht wohl fühlen, sie dringende Termine haben, lassen Sei es uns immer sofort an der Rezeption wissen, dann können wir immer eine für alle Beteiligten gute zeitliche Lösung finden.
- Wirklich akute Notfälle haben Vorrang.
- Falls Sie nicht kommen könne, bitte ich um rechtzeitige Terminabsage. Das ist allen Menschen gegenüber höflich und somit können wieder Termine freigegeben werden.
Meistens ist es bei einer Augenerkrankung, aber auch bei einer Vorsorgeuntersuchung notwendig und sinnvoller die Pupillen medikamentös zu erweitern (Mydriasis).
Dadurch kann ich als Augenärztin die gesamte Netzhaut bis zur Peripherie beurteilen. Als Nebeneffekt sieht man in der Ferne und Nähe nur für ein paar Stunden verschwommener. Daher ist:
- Autofahren für 3-4 Stunden gesetzlich nicht erlaubt
- Lesen oder am PC-Arbeiten ist für 3-4 Stunden meistens nicht oder sehr schwer durchführbar
Die genaue Bestimmung einer Brillenstärke und eine Brillenberatung können sowohl vom Augenarzt als auch vom Optiker durchgeführt werden.
In meiner Praxis kann ich gerne auf Wunsch alle gemessenen Werte und bei Bedarf die Diagnosen als Optikerinformation mitgeben.
Eine sogenannte objektive Messung ist nicht mit einem Brillenrezept gleichzusetzen. Dennoch kann ich dadurch als Augenärztin bereits in einem sehr genauen Ausmaß ihre Augenwerte = Dioptrien und das Ausmaß ihrer Kurz- oder Weitsichtigkeit und der Hornhautverkrümmung = Astigmatismus bestimmen und ihr Sehvermögen = Visus erkennen. Dies dient als Basis für jedes augenärztliche Handeln.
Der genauere sogenannte subjektive Fern- und Nahabgleich (Lesebrille) kann nur bei enger Pupille und meist auf einem extra Termin oder auch beim Optiker erfolgen.
Stark sehbehinderte Patienten/Patientinnen, Patienten/Patientinnen mit sehr hohen Dioptrienwerten und Kinder sollten vom Augenarzt optisch versorgt werden.
Diese Patienten/Patientinnen und auch privat versicherte Patienten/Patientinnen benötigen daher eine ärztliche Brillenverordnung. Bei allen anderen Kassenpatienten/-innen besteht aber schon seit Jahrzehnten keine Kostenübernahme für Brillen seitens der Krankenkassen.
Augenärzte und Optiker arbeiten hier gerne gemeinsam zu Ihrem Wohle zusammen.
Ein paar erklärende Worte über IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen) für meine Patienten und Patientinnen
Mein Behandlungsgrundsatz und Wahlleistungen (IGeL) in der Augenheilkunde
Gerne möchte ich ein paar persönliche Worte über meine Behandlungsgrundsätze an Sie richten und über die damit verbundenen mehr oder weniger großen Unsicherheiten bezüglich der Wahlleistungen aufklären.
Persönliches:
Jetzt praktiziere ich schon seit über 10 Jahren in eigener Praxis hier in Planegg und es bereitet mir jeden Tag große Freude meinen Patienten/Patientinnen helfen zu können. Ärztin zu sein, ist meine Berufung.
Als ich mein Medizinstudium begonnen habe und zum Allgemeinarzt und Facharzt für Augenheilkunde ausgebildet wurde, lernte ich über viele Jahre nach dem Stand der aktuellen Wissenschaft Krankheiten zu diagnostizieren und nach neustem Stand und mit Besten Wissen und Gewissen zu behandeln. Ständig bilde ich mich fort und bleibe damit am neusten Stand der Wissenschaft.
Zusätzlich werde ich durch den hippokratischen Eid geleitet, den ich einst in der Universität Wien geschworen habe und auch durch den hohen ethischen Berufscodex immer zum Wohle der Patienten/Patientinnen zu handeln, nichts zu übersehen und gewissenhaft und fürsorglich Patienten/Patientinnen zu behandeln, zu führen und zu betreuen.
Ich bin eine sehr erfahrene Ärztin.
Medizinstudium in Wien, 5 Jahre Ausbildung als Allgemeinärztin in Krankenhäusern in Österreich, danach über 8 Jahre eine 2. Facharztausbildung in der Augenabteilung in einem Landeskrankenhaus in Österreich, später in der Universitäts-Augenklinik in München, anschließend angestellte Ärztin in Medizinischen Versorgungszentren.
Dabei habe ich viel Erfahrung sammeln können und habe verschiedene Methoden und Gesundheitssysteme in Österreich und Deutschland kennengelernt.
Ärztliche Behandlung im wirtschaftlichen Spannungsfeld:
Die wirtschaftlichen Zwänge nehmen zu, geschuldet unserer Überalterung in der Gesellschaft und der mannigfaltigen, unterschiedlichen Interessen verschiedener Berufsgruppen im Gesundheitssystem. Dazu kommt die positive Möglichkeit sich über das Internet zu informieren. Was aber auch zu Fehlinformationen und Verunsicherung führen kann.
Medizinische Behandlungen müssen auch finanziert werden. Wie schwierig das ist, wird auch immer häufiger gesellschaftlich diskutiert. Daher möchte ich Sie mit diesem Infoblatt darüber aufklären, was dies auch für Sie bedeuten kann. Sogenannte IGeL- Leistung kommen hier immer mehr in den Fokus.
Nun gibt es in Deutschland ein Kassensystem, das sowohl für Patienten und Patientinnen als auch für Arzt und Ärztin einen Spielraum vorgibt, innerhalb dessen die Behandlung individuell umzusetzen ist.
Dazu aber erstmal Grundlegendes zum System:
Welche Leistungen die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, hat der Gesetzgeber im fünften Sozialgesetzbuch geregelt. Hier ist niedergeschrieben, dass die gesetzlich Versicherten in der Praxis immer nach den WANZ-Kriterien behandelt werden müssen.
Dies bedeutet: Die Leistungen müssen wirtschaftlich – ausreichend – notwendig – zweckmäßig sein. Nur das müssen die Krankenkassen übernehmen.
Für Privatpatienten/-innen gilt die GÖA (privatärztliche Gebührenordnung für Ärzte), die von der deutschen Ärztekammer ausgewiesen wird. Diese regelt, was für Privatversicherte grundsätzlich übernommen wird. Danach werden auch die IGeL Leistungen berechnet.
Aufgrund der WANZ-Kriterien für gesetzlich krankenversicherte Patienten/Patientinnen gibt es medizinische Leistungen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden. Dies soll die gesetzliche finanzielle Kassenleistung auf eine Minimalbelastung reduzieren. Diese Leistungen werden in Fachkreisen „Individuelle Gesundheits-Leistungen“ (kurz: IGeL) genannt.
Dazu gehören unter anderem Leistungen wie:
- Vorsorgeuntersuchngen zur Früherkennung von Krankheiten
- Untersuchungen mit einem wesentlich genaueren Mehrwertzur Diagnosefindung z.B. zur Unterscheidung von anatomischen Formvarianten und krankhaften Veränderungen und zur Verlaufskontrolle nach modernem Stand der Wissenschaftdadurch ist ein bestehender Krankheitsverlauf besser beurteilbar und damit können wir Ärzte bessere Therapieentscheidungen treffen.
- ärztliche Atteste, z.B. für Führerscheingutachten
- kosmetische Operationen wie z. B. Lidstraffungen.
Dies sind Leistungen, die aufgrund eines persönlichen Wunsches oder medizinischer Sicht sinnvoll sein können, aber aus Sicht der WANZ-Kriterien nicht übernommen werden.
Diese IGeL- Leistungen müssen die Patienten/Patientinnen daher selbst zahlen. Dabei ist es gleichgültig, ob sie selbst die Leistung wünschen oder ob die Ärztin beziehungsweise der Arzt diese aus medizinischer Expertise vorschlägt.
Medizinische Aufklärung ist mein oberstes Gebot: Ehe Sie sich entscheiden, für eine Leistung Geld auszugeben, sollten Sie genau wissen, ob diese Leistung sinnvoll ist. Das ist die Basis für ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt/Ärztin und Patient/Patientin.
Wenn Sie sich gegen eine IGeL-Leistung entscheiden, ist es Ihr gutes Recht und ich werde Sie dann natürlich ebenfalls nach bestem Wissen entsprechend der aktuellen Krankenkassen-Kriterien behandeln.
Nun gibt es aber – wie immer im Leben – kein reines Schwarz oder Weiß. Jeder Mensch ist in seinem Wesen, seiner Anatomie, seinen Krankheiten einzigartig und lässt sich nicht in Normen pressen. Mein Anspruch ist es aber Ihnen die beste medizinische Versorgung zu kommen zu lassen.
Die IGeL- Leistungen, die ich in meiner Praxis anbiete, sind deswegen meinem Know-how also meiner universitären Ausbildung und ständigen Fortbildungen entsprechend dazu dienlich, deutlich besser und gewissenhafter Krankheiten früher zu erkennen und deren Verlauf genauer zu behandeln.
Außerdem muss ich, wenn sie der wissenschaftlich fundierten Leitlinien-Medizin entspricht, verpflichtend über diese IGeL-Untersuchungsmöglichkeiten aufklären. Denn vice versa wäre es nach der juristischen Meinung eine unterlassene Pflicht Ihnen eine moderne Diagnostik nicht anzubieten.
Also wir – Sie und ich – stehen in einem Spannungsfeld von einerseits welche Leistungen werden vom aktuellen Krankenkassensystem bezahlt und andererseits was ist aus medizinisch-fürsorglicher Sicht sinnvollerweise zusätzlich geboten.
In meiner Praxis führen wir aus diesen Gründen immer IGeL-Aufklärungsgespräche nach bestem medizinischem Gewissen durch. Zusätzlich geben wir Ihnen gerne Unterlagen mit, um es sich nochmals in Ruhe durchlesen zu können und es besser entscheiden zu können.
Auf dieser Basis können wir ihre medizinische Situation gut beleuchten und abstimmen, was für Sie am besten ist. Sie sollen ihre Entscheidung immer frei von jedem Druck oder Sorgen fällen.
Zusätzlich möchte ich Sie darauf hinwiesen, dass ich auch verpflichtet bin Ihre Entscheidung in der Krankenakte zu dokumentieren.
Manche gesetzlichen Krankenkassen bieten auch Zusatzversicherungen an, um diese IGeL -Leistungen zu übernehmen. Daher bekommen Sie immer eine Rechnung mit und können bei Ihrer Krankenkasse eine Extraübernahme anfragen.
Bei einigen Krankheiten, die erst durch diese IGeL-Leistungen diagnostiziert werden, übernimmt dann im späteren Verlauf die Krankenkasse die Kosten dieser genaueren Untersuchungen.
Das ist z.B. beim grünen Star oder der feuchten Makuladegeneration der Fall.
Im nächsten Reiter finden Sie eine Aufzählung, welche IGeL-Leistungen ich in meiner Praxis anbiete. Was für Sie gegebenenfalls sinnvoll und notwendig ist, klären wir im Behandlungsgespräch.
1. Grüner Star:
Glaukom-Vorsorgeuntersuchung
2. Hornhautdickenmessung:
Pachymetrie bei Glaukomverdacht zur genaueren Berechnung des Augendruckes (Korrekturfaktorermittlung)
3. OCT (optische Kohärenz Tomographie der Netzhaut)
präzise Schnittbildarstellung der Sehnerv- und Makulaschichten, z.B. bei Verdacht auf oder bereits erkranktem grünem Star und zur wesentlich genaueren Diagnostik und Verlaufskontrolle einer Makuladegeneration
4. Optische Biometrie:
Linsenberechnung mit Lasertechnik bei grauer Staroperation
5. Netzhautscreening bei weiter Pupille
z.B. zur Früherkennung dünner Netzhautstellen,
zur Diagnostik symptomloser Netzhautlöcher,
sehr wichtig z.B. bei Kurzsichtigen,
zum Auffinden von Pigmentläsionen (z.B. Aderhautmuttermale – Melanome) in der Netzhautperipherie und
auch zum AMD-Screening (Makuladegeneration und Vorstufen) inklusive deren Vorsorgeberatung
6. Brillenglasberatung
7. Autofahrercheck
Wir klären immer gerne auf welche Erkrankungen nicht unter die IGeL Vorsorge und Spezial-Diagnostik fallen und welche diagnostischen Verfahren dann von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Dazu gibt es auch einen Ordner mit Information im Wartezimmer, den Sie jederzeit lesen und natürlich auch immer mit uns besprechen können.
Planegg